Möglichkeit zum Führerscheinsehtest beim DRK
Im Zusammenhang mit dem eintägigen Seminar „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ für die FS-Klassen A, A1, B, BE, M, T, L besteht jeden Samstag vor Ort die Möglichkeit zur Teilnahme am Führerschein-Sehtest.

Kursbescheinigungen zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt
Jeder Teilnehmer erhält eine zweifache Teilnahmebescheinigung für den Kurs. Ein Teil der Bescheinigung dient für die Vorlage beim Straßenverkehrsamt zur Beantragung des Führerscheins, der andere Teil der Bescheinigung kann beim Teilnehmer verbleiben.

Gültigkeit der Bescheinigung:
Für die Erhaltung des Führerscheins muss der Erste-Hilfe- bzw. Lebensrettende Sofortmaßnahmen-Kurs nicht regelmäßig aufgefrischt werden (auch wenn wir dieses aus fachlicher Sicht natürlich dringend empfehlen)

Wird jedoch später ein Führerschein wieder beantragt bzw. für eine andere Führerscheinklasse beantragt, ist zu bedenken, dass die ursprüngliche Kurs-Bescheinigung nur zwei Jahre „gültig“ ist. Danach muss der Kurs ggf. neu besucht werden. Fragen Sie hierzu im Zweifel Ihre Fahrschule bzw. Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt.