Corona Regelungen
Es gilt die
3G-Regelung bei beruflich erforderlichen Erste Hilfe Kursen und Kursen zum Erwerb des Führerscheins
Es gelten die 3G-Regeln für alle Erste Hilfe Kurse, die aus beruflichen Gründen erforderlich sind. Dem Erwerb des Führerscheins wird grundsätzlich auch eine berufliche Relevanz unterstellt:
Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW haben nur Personen zu unserem Gebäude Zutritt, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, über eine Genesung (maximal 6 Monate) oder einen aktuellen Corona-Test einer offiziellen Teststation (maximal 24 Stunden alt) erbringen.
Bitte legen Sie zu Ihrem Termin im DRK Kreisverband einen entsprechende Nachweis in elektronischer oder im Ausnahmefall in schriftlicher Form sowie ein Ausweisdokument vor.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren gelten automatisch als immunisiert. Schüler und Schülerinnen ab 16 Jahren gelten als getestet. Diese müssen neben Ihrem Ausweis auch eine Schulbescheinigung oder einen gültigen Schülerausweis vorlegen. In den Ferien muss stattdessen ein Bürgertest an einer offiziellen Teststation gemacht werden.
Es besteht weiterhin Maskenplicht wärend der Lehrgänge im Haus.
Das DRK
Herzlich Willkommen beim DRK-Kreisverband Minden!
Das Deutsche Rote Kreuz rettet Menschen, hilft in Notlagen, bietet eine Gemeinschaft, steht den Armen und Bedürftigen bei und wacht über das humanitäre Völkerrecht – in Deutschland und in der ganzen Welt.
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